Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

 

Zweckverband "Neue Bühne – Niederlausitzer Theaterstädtebund Senftenberg", Theaterpassage 1,

01968 Senftenberg

 

Bitte beachten Sie, dass Sie mit dem Kauf einer Eintrittskarte die nachfolgenden Geschäftsbedingungen anerkennen.

 

 

  1. Geltungsbereich

 

    1. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Beziehungen zwischen der neuen Bühne Senftenberg und ihren Besuchern. Mit dem Erwerb einer Eintrittskarte, eines Gutscheins oder dem Abschluss eines Abonnementvertrages gelten die Bedingungen als vereinbart und sind Bestandteil des Vertrages. Die AGB gelten für die Veranstaltungen des Theaters, für Gemeinschaftsveranstaltungen und für ausgewählte Veranstaltungen Dritter mit anderen Partnern.
       
    2. Für Abonnements (Anrechte) des Theaters gelten die in Abschnitt 7 genannten gesonderten Bedingungen.

 

    1. Für Sonderveranstaltungen können von den AGB abweichende Regelungen vereinbart werden.

 

  1. Hausöffnungszeiten

 

    1. Das große Haus wird bei Veranstaltungen des Theaters in der Regel eine Stunde vor Beginn geöffnet.

 

    1. Das Amphitheater am Senftenberger See öffnet in der Regel eine Stunde vor Vorstellungsbeginn.

 

    1. Nach Beginn einer Veranstaltung können zu spät eingetroffene Besucher mit Rücksicht auf die anderen

Besucher und die mitwirkenden Künstler erst zu einem von der Theaterleitung festgelegten, geeigneten Zeitpunkt in den Zuschauerraum eingelassen werden.

In einzelnen Fällen ist dies erst zur Pause bzw. gar nicht möglich. Daraus erwachsen für den Besucher keinerlei Ansprüche gegenüber dem Theater. Die Kosten der Eintrittskarten gehen dann zu Lasten des Besuchers; siehe 3.1 und 3.4.

 

  1. Eintrittskarten und –preise

 

    1. Die Eintrittspreise des Theaters werden in ihrer Höhe durch die gültige Entgeltordnung bestimmt.

 

    1. Der mit Kauf einer Eintrittskarte erworbene Anspruch auf den Besuch einer Vorstellung gilt bis zum Beginn der Vorstellung. Mit Vorstellungsbeginn verfallen nicht eingelöste Eintrittskarten ohne Anspruch auf Ersatz.

 

    1. Bei Kartenverlust stellt das Theater nur dann eine Ersatzkarte aus, wenn der Betreffende glaubhaft machen kann, für welchen Platz er eine Karte gekauft hat. Eine Ausnahme kann nur gemacht werden, wenn der Käufer durch den Reservierungs- oder Verkaufsvorgang eindeutig identifizierbar ist. Zum Einlass berechtigt ist grundsätzlich der Inhaber der Originalkarte.
    2. Für nicht besuchte Vorstellungen oder nicht rechtzeitig umgetauschte Karten, für verspätetes Eintreffen sowie für verfallene oder verloren gegangene Gutscheine und Eintrittskarten leistet das Theater keinen Ersatz.

 

    1. Zum Einlass berechtigen grundsätzlich nur die vom Theater bzw. von dazu berechtigten Einrichtungen (z. B. Vorverkaufskassen) ausgegebenen Originalkarten. Der Besucher hat Anspruch auf den auf seiner Originalkarte aufgedruckten Platz. Ein Wechsel auf unbesetzte Plätze ist nur mit Zustimmung bzw. auf Veranlassung des Einlasspersonals erlaubt.

 

  1. Ermäßigungen

 

    1. Für Vorstellungen der neuen Bühne können grundsätzlich Ermäßigungen in Anspruch genommen werden. Ausgenommen von allen Ermäßigungen sind Premieren, Gastspiele, Sonderveranstaltungen und alle Plätze in der PG1. Ermäßigungsberechtigungsnachweise sind beim Kauf der Eintrittskarten sowie beim Einlass auf Verlangen vorzulegen.

 

    1. Auf Anfrage können im Einzelnen ausgehandelte Ermäßigungen gewährt werden (siehe 4.4).

 

    1. Ermäßigte Karten sind grundsätzlich nicht übertragbar. Treffen mehrere Gründe für Ermäßigungen gleichzeitig zu, wird die mit der höchsten Stufe zur Anwendung gebracht. Zuschläge werden nicht ermäßigt. Ermäßigungen erhalten Schüler, Studenten (bis 25 Jahre), Auszubildende, Inhaber des Senftenberg-Passes, Schwerbehinderte, die eine Begleitperson benötigen und deren Begleitperson.

 

    1. Gruppen: Für Kindergärten, Schulen, Seminargruppen, Firmen und sonstige Gruppen können Sonderkonditionen vereinbart werden. Für organisierte Schülerbesuche gelten Sonderkonditionen. Diese Konditionen gelten nicht bei Premieren und Gastspielen.

 

  1. Reservierungen / Stornierung

 

    1. Die Theaterkassen nehmen für den gesamten Vorschauzeitraum Kartenreservierungen an. Das Theater behält sich vor, den Vorverkauf in zeitlicher Hinsicht und/oder im Hinblick auf die Abgabe ermäßigter Karten/Plätze und/oder bezüglich bestimmter Vertriebswege einzuschränken.

 

    1. Die Reservierungen können persönlich oder telefonisch, per Fax oder mittels E-Mail oder in schriftlicher Form erfolgen. Eingehende E-Mails und Fax-Reservierungen werden nur innerhalb der Kassenöffnungszeiten der Theaterkasse bearbeitet.

 

    1. Reservierungen, gleichgültig in welcher Form, behalten für 14 Kalendertage ihre Gültigkeit. Erfolgt die Abholung und Bezahlung bestellter Eintrittskarten nicht innerhalb der Frist, können diese nach Ablauf für den Verkauf freigegeben werden.

 

    1. Die Wandlung der Reservierung zum verbindlichen Kauf ist möglich durch:
      a) Kauf der Karten an den Theater- oder Vorverkaufskassen
      b) fernmündliche oder schriftliche (auch per E-Mail
      oder Fax) verbindliche Bekanntgabe des Vertragsabschlusses zum Kauf einer Karte.

 

    1. Reservierungen für die Abendkasse müssen bis 30 Minuten vor Vorstellungsbeginn abgeholt sein, ansonsten gehen diese in den Kartenverkauf zurück.
    2. Es besteht kein Anspruch auf Rücknahme von Eintrittskarten bzw. Geschenkgutscheinen. Sofern aus Kulanzgründen eine Rückgabe zugelassen wird, ist dies nur gegen eine andere Veranstaltung oder einen Gutschein im entsprechenden Gegenwert möglich. Differenzbeträge werden nicht erstattet. Am Tag der Vorstellung erfolgen Rücknahmen nur für den Fall eines sicheren Weiterverkaufs.


Hinweis: Bei Dienstleistungen im Bereich der Freizeitgestaltung mit fixiertem Leistungszeitpunkt, insbesondere beim Verkauf von Eintrittskarten für Veranstaltungen, besteht gemäß § 312 g Abs. 2 S. 1 Zf. 9 BGB eine Ausnahme bei Fernabsatzgeschäften des sonst üblichen Widerrufs- und Rückgaberechts.

 

  1. Internet

 

    1. Als Anwendersoftware kommt das Kartenverkaufssystem der Firma Dr. Buchham Winthea zur Anwendung.

 

    1. Bei Ticketbestellungen über den Internetzugang www.theater-senftenberg.de wird der Vertrag zum Erwerb einer Eintrittskarte einschließlich der Zahlungspflicht des Kunden bereits verbindlich durch Anklicken des entsprechenden Bestellbuttons geschlossen. Jede Bestellung ist mit Zustandekommen des Vertrages bindend und verpflichtet zur Zahlung. Es gelten ausschließlich die auf der Homepage des Theaters für den Online-Kartenkauf angebotenen Zahlungsmöglichkeiten.

 

    1. Es können zu allen Vorstellungen alle die Plätze im Internet erworben werden, die im Verkaufsprogramm eingestellt und nicht gesperrt, nicht reserviert oder nicht verkauft sind. Der Käufer wählt entsprechend dem dialoggeführten Verkaufsprogramm die Vorstellung und den/die Sitzplatz/-plätze aus. Durch die Bestätigung des Kaufes kommt es zu einem Kaufvertrag zwischen Theater und dem Käufer.

 

    1. Für jede Veranstaltung können nur bis zu 12 Karten pro Verkaufsvorgang über das Internet gekauft werden.

 

    1. Reservierungen über das Online-Ticketsystem sind nicht möglich.

 

    1. Der Internetkäufer kann durch Vorlage des ausgedruckten Kaufbeleges seine Theaterkarten bis 30 Minuten vor Beginn der Veranstaltung an der Abendkasse abholen. Alternativ können die Theaterkarten durch das Theater zugeschickt werden. Bei Inanspruchnahme des Kartenversands durch das Theater wird zusätzlich zu dem Kartenpreis eine Bearbeitungsgebühr von 1,50 Euro je Versand erhoben. Weiterhin muss bei Inanspruchnahme des Kartenversands (beiliegend Rechnung) eine Zustellungszeit von sieben Kalendertagen berücksichtigt werden. Die Bezahlung dieser Karten erfolgt per Lastschrift, PayPal oder Kreditkarte.

 

  1. Abonnement / Anrecht

 

    1. Ein Abonnement wird für eine Spielzeit durch Vertrag abgeschlossen. Es verlängert sich stillschweigend um eine weitere Spielzeit, wenn es nicht schriftlich oder persönlich 4 Wochen nach Zustellung des Spielzeitheftes für die folgende Spielzeit durch den Anrechtsinhaber gekündigt wird.

 

 

 

    1. Der Abonnementinhaber hat grundsätzlich Anspruch auf einen Stammplatz für die Dauer seines Anrechts im Zuschauerraum des Theaters. Die Bestimmung des Stammplatzes obliegt dem Abonnenten beim Kauf des Anrechts im Rahmen der zur Verfügung stehenden freien Plätze. Sollte bei einzelnen Vorstellungen nicht der Zuschauerraum des großen Hauses genutzt werden, so ist für diese Vorstellung kein Stammplatz zu garantieren. Es wird jedoch entsprechend der Preiskategorie und nach Möglichkeit im Einvernehmen mit dem Abonnementinhaber ein adäquater Sitzplatz zur Verfügung gestellt.

 

    1. Künstlerische und technische Gründe können u. U. bei einzelnen Veranstaltungen eine vorübergehende Veränderung des Sitzplatzes erforderlich machen. In einem solchen Fall wird der Abonnent rechtzeitig informiert und ebenfalls ein adäquater Platz zur Verfügung gestellt.

 

    1. Werden aus zwingenden Gründen Änderungen zu den auf den Karten befindlichen Informationen erforderlich, so informiert das Theater die Anrechtsinhaber im Rahmen der Möglichkeiten rechtzeitig. Zu diesem Zweck stellt der Käufer eines Anrechts dem Theater personenbezogene Daten wie Name, Anschrift, Telefonanschluss u. a. zur Verfügung. Sollten während der Laufzeit Veränderungen an den Daten erforderlich sein, so sind diese dem Theater mitzuteilen. Unterbleibt diese Meldung, so ist das Theater für fehlgegangene/ausbleibende Informationen nicht verantwortlich.

 

    1. Sollte aus betriebsbedingten Gründen eine Anrechtsvorstellung nicht stattfinden und auch keine Ersatzvorstellung angeboten werden können, erstattet das Theater den für diese Vorstellung anteiligen Anrechtspreis in Form eines Gutscheines.

 

  1. Besondere Regelungen

 

    1. Besetzungsänderungen sowie zumutbare veränderte Anfangszeiten aus technischen Gründen begründen kein Rückgaberecht der Eintrittskarte durch den Käufer und keine Pflicht der Kostenrückerstattung des Theaters.

 

    1. Fällt eine Veranstaltung aus Gründen höherer Gewalt (Katastrophen, Streiks und ähnliches) ersatzlos aus, wird der Kartenpreis nicht erstattet.

 

    1. Ein Vorstellungsabbruch begründet nur dann einen Anspruch des Besuchers auf Erstattung, wenn der Abbruch im ersten Akt, bei einaktigen Werken in der ersten Hälfte der Vorstellung erfolgt. Der Anspruch kann innerhalb von 21 Tagen durch Vorlegen oder Einsendung der Eintrittskarten im Besucherzentrum des Theaters geltend gemacht werden. Erstattet wird der Kartenpreis.
      Weitere Aufwendungen des Besuchers werden nicht ersetzt. Die Erstattung erfolgt durch Barauszahlung oder durch Überweisung auf ein vom Besucher angegebenes Konto.

 

    1. Bei Veranstaltungen im Amphitheater gilt eine Veranstaltung als ausgefallen, wenn vor der Pause die endgültige Absage erfolgt. Bei Abbrüchen nach der Pause werden Eintrittsgelder nicht zurück erstattet.

 

    1. Vorstellungsänderungen werden dem Besucher nach Möglichkeit unverzüglich mitgeteilt. Bei kurzfristigen Vorstellungsänderungen werden auch andere Informationsmöglichkeiten genutzt. Der Besucher kann in diesem Fall vom Vertrag zurücktreten, sofern er dies dem Theater schnellstmöglich mitteilt. Dem Besucher wird der bereits gezahlte Kartenpreis auf ein von ihm anzugebendes Konto erstattet. Weitere Aufwendungen werden nicht ersetzt. Ohne Vorlage der Eintrittskarten ist die Erstattung von Eintrittsgeldern ausgeschlossen.
  1. Garderobe / gilt nicht für das Amphitheater

 

    1. Zur Aufbewahrung der Garderobe während der Veranstaltung steht die Zentralgarderobe für den Besucher zur Verfügung. Mäntel, Jacken, großes Gepäck, Regenschirme und sperrige Gegenstände sind mit Rücksicht auf andere Besucher an der Garderobe abzugeben. Für die Aufbewahrung der Garderobe wird keine gesonderte Gebühr erhoben.
      Mit der Aushändigung der Garderobenmarke übernimmt das Theater die Haftung für vorsätzliche oder grob fahrlässige Verletzung der Aufbewahrungspflicht durch das Garderobenpersonal. Eine weitere Haftung ist ausgeschlossen. Die Haftung beschränkt sich auf den Zeitwert der hinterlegten Gegenstände bis zur Höchstsumme von 150,00 Euro pro Garderobenmarke. Der Haftung unterliegen nicht
      die in abgegebenen Gegenständen befindlichen Sachen und Bargeld. Die Abgabe und Aufbewahrung dieser Gegenstände geschieht auf eigene Gefahr des Besuchers. Die Haftung des Theaters endet mit dem Ende der jeweiligen Vorstellung.

 

    1. Das Garderobenpersonal händigt die Garderobe bzw. sonstige Gegenstände bei Vorlage der Garderobenmarke ohne Nachprüfung der Berechtigung aus.

 

    1. Verlust oder Beschädigung abgegebener Garderobe bzw. sonstiger Gegenstände müssen dem Garderobenpersonal unverzüglich angezeigt werden.

 

  1. Bild- und/oder Tonaufnahmen

 

    1. Das Fotografieren sowie Bild- (Film oder Video) und/oder Tonaufzeichnungen während der Aufführung durch Besucher ist aus urheberrechtlichen Gründen nicht gestattet. Zuwiderhandlungen lösen Schadenersatzansprüche des Theaters aus. Das Theater ist berechtigt, die Herausgabe des Films, der Kassette oder des Datenspeichers zu verlangen und ggf. den Besucher zum Verlassen der Vorstellung aufzufordern.

 

    1. Fotografieren, Filmen sowie Ton- und Bildaufnahmen in den Räumlichkeiten des Theaters außerhalb der Veranstaltungen für ausschließlich private und nicht kommerzielle Zwecke sind mit einer Erlaubnis des Einlasspersonals gestattet.

 

    1. Das Fotografieren, Filmen sowie Ton- und Bildaufnahmen für nicht private Zwecke von Veranstaltungen bedürfen einer gesonderten Vereinbarung, die vom Bereich Marketing abgeschlossen wird.

 

    1. Mitschnitte und Aufnahmen von Proben oder Aufführungen, welche für eine spätere Verwendung für künstlerische Zwecke oder im Bildungsbereich vorgesehen sind, können mit einer Sondergenehmigung durch den Intendanten gestattet werden.
       
  1. Mobiltelefone allgemein

 

    1. Handys und andere elektronische Kommunikations- und Informationsmittel sowie akustische Signalgeber aller Art sind im Zuschauerraum außer Betrieb zu halten.

 

    1. Im Interesse anderer Besucher bzw. des störungsfreien Verlaufes der Vorstellung ist das Theater bei Zuwiderhandlungen berechtigt, die Herausgabe zu verlangen bzw. den Besucher zum Verlassen der Vorstellung aufzufordern.
  1. Hausrecht
     
    1. Das Personal des Theaters bzw. die vom Theater beauftragten Personen sind berechtigt, Besucher aus den Vorstellungshäusern bzw. aus von diesen genutzten Räumlichkeiten zu weisen, wenn der Kartenverkauf durch sie behindert, andere Besucher belästigt werden oder in anderer Weise durch sie der Vorstellungsbetrieb gestört wird bzw. die Gefahr von Störungen besteht.

 

    1. Besuchern des Theaters ist der Zutritt nur zu den als Besucherzonen erkennbaren Räumen gestattet. Der Aufenthalt in Betriebsräumen, insbesondere im Bühnenbereich, ist nicht erlaubt.

 

    1. Das Mitnehmen von Fahrrädern, Kinderwagen sowie von Gepäckstücken wie Rucksäcken o. ä. und Tieren in den Zuschauerraum ist verboten. Von dieser Regelung ausgenommen sind Blindenhunde.

 

    1. Die Mitnahme von Speisen, Getränken und Eis in die Zuschauerräume ist nur in inszenierungs-bedingten Ausnahmefällen gestattet.Werden durch Besucher grob fahrlässig oder vorsätzlich Verschmutzungen verursacht, so ist das Theater berechtigt, diese auf Kosten des Verursachers entfernen zu lassen.

 

    1. Mit Ausnahme der ausgewiesenen Raucherzonen außerhalb des Hauses ist das Rauchen im gesamten Haus nicht gestattet. Ebenfalls untersagt ist die Anwendung offener Flammen oder pyrotechnischer Artikel. Bei Brand oder sonstigen Gefahrensituationen haben die Besucher das Haus ohne Umwege sofort durch die gekennzeichneten Aus- und Notausgänge zu verlassen. Den Anweisungen des Abenddienstpersonals ist unbedingt Folge zu leisten.

 

    1. Das Theater übernimmt keine Haftung für Schäden, die den Besuchern durch das Nichtbefolgen der Festlegungen des Einlasspersonals bzw. der Regelungen der AGB entstehen.

 

  1. Datenschutz

 

    1. Das Theater ist berechtigt, die ihr durch die Reservierung bzw. den Verkauf von Karten oder Anrechten bekannten personenbezogenen Daten zu speichern. Die personenbezogenen Daten des Kartenkäufers werden unter Einhaltung des Datenschutzes in dem für die Durchführung des Vertrages erforderlichen Umfang erhoben, verarbeitet, gespeichert und genutzt.

 

    1. Die vom Käufer angegebenen Daten werden zum Zweck der vertraglichen Beziehung bzw. angestrebten vertraglichen Beziehung verarbeitet. Die Daten werden dabei für die Dauer der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen gespeichert. Außerdem werden personenbezogene Daten des Käufers zum Zweck der Werbung für eigene Veranstaltungen und Aktionen sowie zur Versendung von Informationsmaterial verarbeitet.

 

    1. Um den Käufer über Veranstaltungen und Aktionen des Theaters informieren zu können, welche zielorientiert auf den Käufer zugeschnitten werden, wird ein Kundenprofil angelegt. Grundlage der Datenverarbeitung hierfür ist Artikel 6 der EU-Datenschutzgrundverordnung.

 

    1. Kunden haben jederzeit die Möglichkeit, der Datenverarbeitung zu widersprechen (gemäß Artikel 21 EU-Datenschutzgrundverordnung), soweit dies nach geltendem Recht möglich ist.

 

 

    1. Kunden haben auch die Möglichkeit, den o.g. Verarbeitungszwecken getrennt zu widersprechen. Falls der Kunde der Verarbeitung seines Kundenprofiles widerspricht, kann das Theater jedoch nicht mehr gezielt über Veranstaltungen oder Aktionen informieren.

 

    1. Verantwortliche Stelle im Sinne der EU-Datenschutzgrundverordnung ist der ZweckverbandNeue Bühne - Niederlausitzer Theaterstädtebund Senftenberg”, Theaterpassage 1, 01968 Senftenberg. Datenschutzbeauftragter der neuen Bühne Senftenberg ist das Datenschutzbüro Gass und Gimbel, Mail: datenschutz@gassundgimbel.com.

 

    1. Im Falle einer Beschwerde ist dem Kunden freigestellt, sich auch an die zuständige Aufsichtsbehörde für den Datenschutz, Landesbeauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit in Brandenburg zu wenden.

 

 

 

 

Senftenberg, Januar 2019

Modules

Allgemeine Geschäftsbedingungen – Zweckverband "Neue Bühne – Niederlausitzer Theaterstädtebund Senftenberg", Theaterpassage 1, 01968 Senftenberg
Bitte beachten Sie, dass Sie mit dem Kauf einer Eintrittskarte die nachfolgenden Geschäftsbedingungen anerkennen:

Elemente
Titel
1. Geltungsbereich
Text
  1. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Beziehungen zwischen der neuen Bühne Senftenberg und ihren Besuchern. Mit dem Erwerb einer Eintrittskarte, eines Gutscheins oder dem Abschluss eines Abonnementvertrages gelten die Bedingungen als vereinbart und sind Bestandteil des Vertrages. Die AGB gelten für die Veranstaltungen des Theaters, für Gemeinschaftsveranstaltungen und für ausgewählte Veranstaltungen Dritter mit anderen Partnern.
  2. Für Abonnements (Anrechte) des Theaters gelten die in Abschnitt 7 genannten gesonderten Bedingungen.
  3. Für Sonderveranstaltungen können von den AGB abweichende Regelungen vereinbart werden.
Titel
2. Hausöffnungszeiten
Text
  1. Das große Haus wird bei Veranstaltungen des Theaters in der Regel eine Stunde vor Beginn geöffnet.
  2. Das Amphitheater am Senftenberger See öffnet in der Regel eine Stunde vor Vorstellungsbeginn.
  3. Nach Beginn einer Veranstaltung können zu spät eingetroffene Besucher mit Rücksicht auf die anderen Besucher und die mitwirkenden Künstler erst zu einem von der Theaterleitung festgelegten, geeigneten Zeitpunkt in den Zuschauerraum eingelassen werden. In einzelnen Fällen ist dies erst zur Pause bzw. gar nicht möglich. Daraus erwachsen für den Besucher keinerlei Ansprüche gegenüber dem Theater. Die Kosten der Eintrittskarten gehen dann zu Lasten des Besuchers; siehe 3.1 und 3.4.
Titel
3. Eintrittskarten und –preise
Text
  1. Die Eintrittspreise des Theaters werden in ihrer Höhe durch die gültige Entgeltordnung bestimmt.
  2. Der mit Kauf einer Eintrittskarte erworbene Anspruch auf den Besuch einer Vorstellung gilt bis zum Beginn der Vorstellung. Mit Vorstellungsbeginn verfallen nicht eingelöste Eintrittskarten ohne Anspruch auf Ersatz.
  3. Bei Kartenverlust stellt das Theater nur dann eine Ersatzkarte aus, wenn der Betreffende glaubhaft machen kann, für welchen Platz er eine Karte gekauft hat. Eine Ausnahme kann nur gemacht werden, wenn der Käufer durch den Reservierungs- oder Verkaufsvorgang eindeutig identifizierbar ist. Zum Einlass berechtigt ist grundsätzlich der Inhaber der Originalkarte.
  4. Für nicht besuchte Vorstellungen oder nicht rechtzeitig umgetauschte Karten, für verspätetes Eintreffen sowie für verfallene oder verloren gegangene Gutscheine und Eintrittskarten leistet das Theater keinen Ersatz.
  5. Zum Einlass berechtigen grundsätzlich nur die vom Theater bzw. von dazu berechtigten Einrichtungen (z. B. Vorverkaufskassen) ausgegebenen Originalkarten. Der Besucher hat Anspruch auf den auf seiner Originalkarte aufgedruckten Platz. Ein Wechsel auf unbesetzte Plätze ist nur mit Zustimmung bzw. auf Veranlassung des Einlasspersonals erlaubt.
Titel
4. Ermäßigungen
Text
  1. Für Vorstellungen der neuen Bühne können grundsätzlich Ermäßigungen in Anspruch genommen werden. Ausgenommen von allen Ermäßigungen sind Premieren, Gastspiele, Sonderveranstaltungen und alle Plätze in der PG1. Ermäßigungsberechtigungsnachweise sind beim Kauf der Eintrittskarten sowie beim Einlass auf Verlangen vorzulegen.
  2. Auf Anfrage können im Einzelnen ausgehandelte Ermäßigungen gewährt werden (siehe 4.4).
  3. Ermäßigte Karten sind grundsätzlich nicht übertragbar. Treffen mehrere Gründe für Ermäßigungen gleichzeitig zu, wird die mit der höchsten Stufe zur Anwendung gebracht. Zuschläge werden nicht ermäßigt. Ermäßigungen erhalten Schüler, Studenten (bis 25 Jahre), Auszubildende, Inhaber des Senftenberg-Passes, Schwerbehinderte, die eine Begleitperson benötigen und deren Begleitperson.
  4. Gruppen: Für Kindergärten, Schulen, Seminargruppen, Firmen und sonstige Gruppen können Sonderkonditionen vereinbart werden. Für organisierte Schülerbesuche gelten Sonderkonditionen. Diese Konditionen gelten nicht bei Premieren und Gastspielen.
Titel
5. Reservierungen / Stornierung
Text
  1. Die Theaterkassen nehmen für den gesamten Vorschauzeitraum Kartenreservierungen an. Das Theater behält sich vor, den Vorverkauf in zeitlicher Hinsicht und/oder im Hinblick auf die Abgabe ermäßigter Karten/Plätze und/oder bezüglich bestimmter Vertriebswege einzuschränken.
  2. Die Reservierungen können persönlich, telefonisch oder mittels E-Mail oder in schriftlicher Form erfolgen. Eingehende E-Mails werden nur innerhalb der Kassenöffnungszeiten der Theaterkasse bearbeitet.
  3. Reservierungen, gleichgültig in welcher Form, behalten für 14 Kalendertage ihre Gültigkeit. Erfolgt die Abholung und Bezahlung bestellter Eintrittskarten nicht innerhalb der Frist, können diese nach Ablauf für den Verkauf freigegeben werden.
  4. Die Wandlung der Reservierung zum verbindlichen Kauf ist möglich durch:
  5. a) Kauf der Karten an den Theater- oder Vorverkaufskassen
  6. b) fernmündliche oder schriftliche (auch per E-Mail) verbindliche Bekanntgabe des Vertragsabschlusses zum Kauf einer Karte.
  7. Reservierungen für die Abendkasse müssen bis 30 Minuten vor Vorstellungsbeginn abgeholt sein, ansonsten gehen diese in den Kartenverkauf zurück.
  8. Es besteht kein Anspruch auf Rücknahme von Eintrittskarten bzw. Geschenkgutscheinen. Sofern aus Kulanzgründen eine Rückgabe zugelassen wird, ist dies nur gegen eine andere Veranstaltung oder einen Gutschein im entsprechenden Gegenwert möglich. Differenzbeträge werden nicht erstattet. Am Tag der Vorstellung erfolgen Rücknahmen nur für den Fall eines sicheren Weiterverkaufs.
Titel
6. Internet
Text
  1. Als Anwendersoftware kommt das Kartenverkaufssystem der Firma Dr. Buchham Winthea zur Anwendung.
  2. Bei Ticketbestellungen über den Internetzugang www.theater-senftenberg.de wird der Vertrag zum Erwerb einer Eintrittskarte einschließlich der Zahlungspflicht des Kunden bereits verbindlich durch Anklicken des entsprechenden Bestellbuttons geschlossen. Jede Bestellung ist mit Zustandekommen des Vertrages bindend und verpflichtet zur Zahlung. Es gelten ausschließlich die auf der Homepage des Theaters für den Online-Kartenkauf angebotenen Zahlungsmöglichkeiten.
  3. Es können zu allen Vorstellungen alle die Plätze im Internet erworben werden, die im Verkaufsprogramm eingestellt und nicht gesperrt, nicht reserviert oder nicht verkauft sind. Der Käufer wählt entsprechend dem dialoggeführten Verkaufsprogramm die Vorstellung und den/die Sitzplatz/-plätze aus. Durch die Bestätigung des Kaufes kommt es zu einem Kaufvertrag zwischen Theater und dem Käufer.
  4. Für jede Veranstaltung können nur bis zu 12 Karten pro Verkaufsvorgang über das Internet gekauft werden.
  5. Reservierungen über das Online-Ticketsystem sind nicht möglich.
  6. Der Internetkäufer kann durch Vorlage des ausgedruckten Kaufbeleges seine Theaterkarten bis 30 Minuten vor Beginn der Veranstaltung an der Abendkasse abholen. Alternativ können die Theaterkarten durch das Theater zugeschickt werden. Bei Inanspruchnahme des Kartenversands durch das Theater wird zusätzlich zu dem Kartenpreis eine Bearbeitungsgebühr von 1,50 Euro je Versand erhoben. Weiterhin muss bei Inanspruchnahme des Kartenversands (beiliegend Rechnung) eine Zustellungszeit von sieben Kalendertagen berücksichtigt werden. Die Bezahlung dieser Karten erfolgt per Lastschrift, PayPal oder Kreditkarte.
Titel
7. Abonnement / Anrecht
Text
  1. Ein Abonnement wird für eine Spielzeit durch Vertrag abgeschlossen. Es verlängert sich stillschweigend um eine weitere Spielzeit, wenn es nicht schriftlich oder persönlich nach Zustellung des Spielzeitheftes für die folgende Spielzeit durch den Anrechtsinhaber gekündigt wird. Ab der dritten Spielzeit verlängert sich das Abonnement automatisch und kann bis zur ersten Vorstellung des Aboringes monatlich gekündigt werden.
  2. Der Abonnementinhaber hat grundsätzlich Anspruch auf einen Stammplatz für die Dauer seines Anrechts im Zuschauerraum des Theaters. Die Bestimmung des Stammplatzes obliegt dem Abonnenten beim Kauf des Anrechts im Rahmen der zur Verfügung stehenden freien Plätze. Sollte bei einzelnen Vorstellungen nicht der Zuschauerraum des großen Hauses genutzt werden, so ist für diese Vorstellung kein Stammplatz zu garantieren. Es wird jedoch entsprechend der Preiskategorie und nach Möglichkeit im Einvernehmen mit dem Abonnementinhaber ein adäquater Sitzplatz zur Verfügung gestellt.
  3. Künstlerische und technische Gründe können u. U. bei einzelnen Veranstaltungen eine vorübergehende Veränderung des Sitzplatzes erforderlich machen. In einem solchen Fall wird der Abonnent rechtzeitig informiert und ebenfalls ein adäquater Platz zur Verfügung gestellt.
  4. Werden aus zwingenden Gründen Änderungen zu den auf den Karten befindlichen Informationen erforderlich, so informiert das Theater die Anrechtsinhaber im Rahmen der Möglichkeiten rechtzeitig. Zu diesem Zweck stellt der Käufer eines Anrechts dem Theater personenbezogene Daten wie Name, Anschrift, Telefonanschluss u. a. zur Verfügung. Sollten während der Laufzeit Veränderungen an den Daten erforderlich sein, so sind diese dem Theater mitzuteilen. Unterbleibt diese Meldung, so ist das Theater für fehlgegangene/ausbleibende Informationen nicht verantwortlich.
  5. Sollte aus betriebsbedingten Gründen eine Anrechtsvorstellung nicht stattfinden und auch keine Ersatzvorstellung angeboten werden können, erstattet das Theater den für diese Vorstellung anteiligen Anrechtspreis in Form eines Gutscheines.
Titel
8. Besondere Regelungen
Text
  1. Besetzungsänderungen sowie zumutbare veränderte Anfangszeiten aus technischen Gründen begründen kein Rückgaberecht der Eintrittskarte durch den Käufer und keine Pflicht der Kostenrückerstattung des Theaters.
  2. Fällt eine Veranstaltung aus Gründen höherer Gewalt (Katastrophen, Streiks und ähnliches) ersatzlos aus, wird der Kartenpreis nicht erstattet.
  3. Ein Vorstellungsabbruch begründet nur dann einen Anspruch des Besuchers auf Erstattung, wenn der Abbruch im ersten Akt, bei einaktigen Werken in der ersten Hälfte der Vorstellung erfolgt. Der Anspruch kann innerhalb von 21 Tagen durch Vorlegen oder Einsendung der Eintrittskarten im Besucherzentrum des Theaters geltend gemacht werden. Erstattet wird der Kartenpreis.
  4. Weitere Aufwendungen des Besuchers werden nicht ersetzt. Die Erstattung erfolgt durch Barauszahlung oder durch Überweisung auf ein vom Besucher angegebenes Konto.
  5. Bei Veranstaltungen im Amphitheater gilt eine Veranstaltung als ausgefallen, wenn vor der Pause die endgültige Absage erfolgt. Bei Abbrüchen nach der Pause werden Eintrittsgelder nicht zurück erstattet.
  6. Vorstellungsänderungen werden dem Besucher nach Möglichkeit unverzüglich mitgeteilt. Bei kurzfristigen Vorstellungsänderungen werden auch andere Informationsmöglichkeiten genutzt. Der Besucher kann in diesem Fall vom Vertrag zurücktreten, sofern er dies dem Theater schnellstmöglich mitteilt. Dem Besucher wird der bereits gezahlte Kartenpreis auf ein von ihm anzugebendes Konto erstattet. Weitere Aufwendungen werden nicht ersetzt. Ohne Vorlage der Eintrittskarten ist die Erstattung von Eintrittsgeldern ausgeschlossen.
Titel
9. Garderobe
Text
  1. Zur Aufbewahrung der Garderobe während der Veranstaltung steht die Zentralgarderobe für den Besucher zur Verfügung. Mäntel, Jacken, großes Gepäck, Regenschirme und sperrige Gegenstände sind mit Rücksicht auf andere Besucher an der Garderobe abzugeben. Für die Aufbewahrung der Garderobe wird keine gesonderte Gebühr erhoben.
  2. Mit der Aushändigung der Garderobenmarke übernimmt das Theater die Haftung für vorsätzliche oder grob fahrlässige Verletzung der Aufbewahrungspflicht durch das Garderobenpersonal. Eine weitere Haftung ist ausgeschlossen. Die Haftung beschränkt sich auf den Zeitwert der hinterlegten Gegenstände bis zur Höchstsumme von 150,00 Euro pro Garderobenmarke. Der Haftung unterliegen nicht die in abgegebenen Gegenständen befindlichen Sachen und Bargeld. Die Abgabe und Aufbewahrung dieser Gegenstände geschieht auf eigene Gefahr des Besuchers. Die Haftung des Theaters endet mit dem Ende der jeweiligen Vorstellung.
  3. Das Garderobenpersonal händigt die Garderobe bzw. sonstige Gegenstände bei Vorlage der Garderobenmarke ohne Nachprüfung der Berechtigung aus.
  4. Verlust oder Beschädigung abgegebener Garderobe bzw. sonstiger Gegenstände müssen dem Garderobenpersonal unverzüglich angezeigt werden.
Titel
10. Bild- und/oder Tonaufnahmen
Text
  1. Das Fotografieren sowie Bild- (Film oder Video) und/oder Tonaufzeichnungen während der Aufführung durch Besucher ist aus urheberrechtlichen Gründen nicht gestattet. Zuwiderhandlungen lösen Schadenersatzansprüche des Theaters aus. Das Theater ist berechtigt, die Herausgabe des Films, der Kassette oder des Datenspeichers zu verlangen oder die entsprechenden Aufnahmen nachweislich zu löschen und ggf. den Besucher zum Verlassen der Vorstellung aufzufordern.
  2. Fotografieren, Filmen sowie Ton- und Bildaufnahmen in den Räumlichkeiten des Theaters außerhalb der Veranstaltungen für ausschließlich private und nicht kommerzielle Zwecke sind mit Erlaubnis des Einlasspersonals gestattet.
  3. Das Fotografieren, Filmen sowie Ton- und Bildaufnahmen für nicht private Zwecke von Veranstaltungen bedürfen einer gesonderten Vereinbarung, die durch die Kommunikationsabteilung erteilt wird (kommunikation@theater-senftenberg.de) abgeschlossen wird.
  4. Mitschnitte und Aufnahmen von Proben oder Aufführungen, welche für eine spätere Verwendung für künstlerische Zwecke oder im Bildungsbereich vorgesehen sind, können mit einer Sondergenehmigung durch den Intendanten gestattet werden.
Titel
11. Mobiltelefone allgemein
Text
  1. Handys und andere elektronische Kommunikations- und Informationsmittel sowie akustische Signalgeber aller Art sind im Zuschauerraum außer Betrieb zu halten.
  2. Im Interesse anderer Besucher bzw. des störungsfreien Verlaufes der Vorstellung ist das Theater bei Zuwiderhandlungen berechtigt, die Herausgabe zu verlangen bzw. den Besucher zum Verlassen der Vorstellung aufzufordern.
Titel
12. Hausrecht
Text
  1. Das Personal des Theaters bzw. die vom Theater beauftragten Personen sind berechtigt, Besucher aus den Vorstellungshäusern bzw. aus von diesen genutzten Räumlichkeiten zu weisen, wenn der Kartenverkauf durch sie behindert, andere Besucher belästigt werden oder in anderer Weise durch sie der Vorstellungsbetrieb gestört wird bzw. die Gefahr von Störungen besteht.
  2. Besuchern des Theaters ist der Zutritt nur zu den als Besucherzonen erkennbaren Räumen gestattet. Der Aufenthalt in Betriebsräumen, insbesondere im Bühnenbereich, ist nicht erlaubt.
  3. Das Mitnehmen von Fahrrädern, Kinderwagen sowie von Gepäckstücken wie Rucksäcken o. ä. und Tieren in den Zuschauerraum ist verboten. Von dieser Regelung ausgenommen sind Blindenhunde.
  4. Die Mitnahme von Speisen, Getränken und Eis in die Zuschauerräume ist nur in inszenierungsbedingten Ausnahmefällen gestattet. Werden durch Besucher grob fahrlässig oder vorsätzlich Verschmutzungen verursacht, so ist das Theater berechtigt, diese auf Kosten des Verursachers entfernen zu lassen.
  5. Mit Ausnahme der ausgewiesenen Raucherzonen außerhalb des Hauses ist das Rauchen im gesamten Haus nicht gestattet. Ebenfalls untersagt ist die Anwendung offener Flammen oder pyrotechnischer Artikel. Bei Brand oder sonstigen Gefahrensituationen haben die Besucher das Haus ohne Umwege sofort durch die gekennzeichneten Aus- und Notausgänge zu verlassen. Den Anweisungen des Abenddienstpersonals ist unbedingt Folge zu leisten.
  6. Das Theater übernimmt keine Haftung für Schäden, die den Besuchern durch das Nichtbefolgen der Festlegungen des Einlasspersonals bzw. der Regelungen der AGB entstehen.
Titel
13. Datenschutz
Text
  1. Das Theater ist berechtigt, die ihr durch die Reservierung bzw. den Verkauf von Karten oder Anrechten bekannten personenbezogenen Daten zu speichern. Die personenbezogenen Daten des Kartenkäufers werden unter Einhaltung des Datenschutzes in dem für die Durchführung des Vertrages erforderlichen Umfang erhoben, verarbeitet, gespeichert und genutzt.
  2. Die vom Käufer angegebenen Daten werden zum Zweck der vertraglichen Beziehung bzw. angestrebten vertraglichen Beziehung verarbeitet. Die Daten werden dabei für die Dauer der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen gespeichert. Außerdem werden personenbezogene Daten des Käufers zum Zweck der Werbung für eigene Veranstaltungen und Aktionen sowie zur Versendung von Informationsmaterial verarbeitet.
  3. Um den Käufer über Veranstaltungen und Aktionen des Theaters informieren zu können, welche zielorientiert auf den Käufer zugeschnitten werden, wird ein Kundenprofil angelegt. Grundlage der Datenverarbeitung hierfür ist Artikel 6 der EU-Datenschutzgrundverordnung.
  4. Kunden haben jederzeit die Möglichkeit, der Datenverarbeitung zu widersprechen (gemäß Artikel 21 EU-Datenschutzgrundverordnung), soweit dies nach geltendem Recht möglich ist.
  5. Kunden haben auch die Möglichkeit, den o.g. Verarbeitungszwecken getrennt zu widersprechen. Falls der Kunde der Verarbeitung seines Kundenprofiles widerspricht, kann das Theater jedoch nicht mehr gezielt über Veranstaltungen oder Aktionen informieren.
  6. Verantwortliche Stelle im Sinne der EU-Datenschutzgrundverordnung ist der Zweckverband „Neue Bühne - Niederlausitzer Theaterstädtebund Senftenberg”, Theaterpassage 1, 01968 Senftenberg. Datenschutzbeauftragter der neuen Bühne Senftenberg ist das Datenschutzbüro Gass und Gimbel, Mail: datenschutz@gassundgimbel.com.
  7. Im Falle einer Beschwerde ist dem Kunden freigestellt, sich auch an die zuständige Aufsichtsbehörde für den Datenschutz, Landesbeauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit in Brandenburg zu wenden.